Nationale Agrarpolitik

Kontrollarbeit № 3. Lesen Sie den Text

 

Ein Großteil der agrarpolitischen Entscheidungen wird heute zwar auf EU¹-Ebene getroffen, einige wichtige Kompetenzen sind jedoch nicht an die Gemeinschaft abgegeben worden. Das gilt vor allem für die Agrarumweltpolitik, Agrarsozialpolitik und in eingeschränktem Maße für die Agrarstrukturpolitik. Hier gibt die EU zwar den Rahmen vor, Bund und Länder jedoch füllen ihn aus. Zusammen mit den Ländern werden u.a. wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie der Bau von zentralen Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen, der ländliche Wegebau sowie die Flurbereinigung und die Dorferneuerung gefördert. Besondere Fördermittel erhalten außerdem bäuerliche Betriebe in Regionen, die von der Natur benachteiligt sind, denn die Landwirtschaft ist dort ein wichtiger wirtschaftlicher und sozialer Faktor.

Die Agrarumweltpolitik verfolgt unter anderem das Ziel, die Anwendung von Betriebsmitteln wie Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu beschränken. Düngung und Pflanzenschutz sind nach guter fachlicher Praxis durchzuführen. Zusätzliche Umweltleistungen, die über das Maß der guten fachlichen Praxis hinausgehen und zu Einkommenseinbußen führen können, sollen dem Landwirt vergütet werden.

Für die soziale Sicherung der selbständigen Landwirte und deren Familienangehörige besteht ein eigenständiges, den besonderen Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Bevölkerung angepasstes System, das sie gegen die Folgen von Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität oder Tod eines Versicherten sowie im Alter absichert. Finanziert wird dieses Sicherungssystem außer durch Beiträge der Landwirte durch Bundesmittel.

Die Leistungsbereiche Landabgaberente und Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, die der sozialen Flankierung des Strukturwandels dienen, finanziert der Bund voll. Mit der Sozial- und Währungsunion wurden die landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung in den neuen Ländern eingeführt. Seit dem 1. Januar 1995 gibt das gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherungsrecht einheitlich in ganz Deutschland.

Für Agrarforschung wendet das Bundesernährungsministerium jährlich fast 250 Millionen Euro auf. Im Mittelpunkt der Forschung stehen die Untersuchung land- und forstwirtschaftlicher sowie mariner Ökosysteme und Ressourcen, eine qualitätsgerechte und umweltvertragliche Agrarproduktion, die Verbesserung der Qualität von Nahrungsmitteln, die Weiterentwicklung der Nutzung biologisch erzeugter Rohstoffe sowie sozioökonomische Fragen.

 

Пояснения к тексту

 

¹ EU = Europäische Union - Европейский Союз

 

Aufgabe: Schreiben Sie, ob folgende Aussagen richtig oder falsch sind:

 

1. Die EU übernimmt alle agrarpolitischen Lösungen. Ja Nein

2. Die Agrarumweltpolitik, Agrarsozialpolitik und in eingeschränktem Maße die Agrarstrukturpolitik sind Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft. Ja Nein

3. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen werden vom Bund zusammen mit den Ländern unterstützt. Ja Nein

4. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Regionen, die von der Natur benachteiligt sind, werden besonders gefördert. Ja Nein

5. Die Agrarumweltpolitik begrenzt den Einsatz der Dünge- und Pflanzenschutzmittel nicht. Ja Nein

6. Die Einkommensverluste durch die zusätzlichen Umweltleistungen sollen dem Landwirt ausgeglichen werden. Ja Nein

7. Das soziale Sicherungssystem passt die besonderen Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Bevölkerung an. Ja Nein

8. Der Bund finanziert voll dieses Sicherungssystem. Ja Nein

9. Die Leistungsbereiche Landabgaberente und Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit werden durch Bundesmittel finanziert. Ja Nein

 

Контрольная работа № 4

Schreiben Sie Ihren eigenen Bewerbungsbrief.

 

 

Контрольная работа № 3 ЗМН-с