Bankensystem

Das deutsche Bankensystem ist zweigliedrig. Ein Teil dieses Systems bildet die Europäische Zentralbank (EZB) mit der Deutschen Bundesbank. Der zweite Teil ist durch die in der Bundesrepublik tätigen Kreditinstituten vertreten. Das kann man auf einem Schema sehen.

 

Die allgemeine Bankenaufsicht in Deutschland erfolgt also durch die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin). Die BAFin tritt Missständen entgegen, die die Sicherheit der Spareinlagen gefährden oder die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen können.

Die Deutsche Bundesbank gilt als Bank der Banken. Sie betreut zwei finanzielle Zweige: die Universalbanken und Spezialbanken.

Die Spezialbanken funktionieren nur in bestimmten Geschäftsbereichen, z.B. Vergabe von langfristigen Krediten zum Bau, Kauf von Immobilien usw. Das Hauptmerkmal der Universalbanken besteht darin, dass sie alle banküblichen Geschäfte unter einem Dach betreiben.

Alle Kreditinstitute sind zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit auf Guthaben bei der Bundesbank angewiesen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, bei der Bundesbank eine Mindestreserve an barmitteln zu unterhalten. Sie beschaffen auch hier Bargeld und Notenbankguthaben. Die Bundebank stellt dazu allen Kreditinstituten der BRD ihre Leistungen für Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs zur Verfügung.

4. Lesen und überlegen Sie diesen Text. Übersetzen Sie das Gespräch aus dem Deutschen ins Russische. Anhand der gegebenen Informationen erstellen Sie ein Wortfeld „Bankwesen“.