Unter Vertrag

Sprachbar

Ob Staats-, Kauf-, Ehe- oder Mietvertrag: Verträge sind bindend, können aber auch auslaufen, nicht eingehalten, gebrochen, verletzt oder sogar gelöst werden. Nicht vertraglich jedoch legt man fest, was verträglich ist.

Wie würden Sie ein „zum Abschluss gelangtes Rechtsgeschäft“ nennen? Oder einen Kontrakt, der durch zwei beziehungsweise mehrere „überein­stimmende Willenserklärungen zustande gekommen ist“? Oder eine „rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Partnern“? Im Kreuzworträtsel wären das Beschreibungen für das Wort mit sieben Buchstaben, das eingesetzt werden muss.

Verträge und das Papier, das sie wert sind

Besonders bei Fußballspielern werden Verträge oft vor der Zeit gelöst

Diese Definitionen lassen ihrem Wortlaut nach erkennen: Es geht um einen juristischen Begriff, nämlich den Vertrag. Wer sich jemals konkret mit ihm auseinandersetzen musste, der weiß, dass sich hinter dem so harmlos klingenden Wort ein wahres Labyrinth von Auslegungs- und Zusatzbestimmungen verbirgt, juristisch Klauseln genannt. Dieses berühmt-berüchtigte Kleingedruckte kann einen juristischen Laien an den Rand der Verzweiflung oder noch weiter treiben.

Wer sich für Fußball interessiert, der weiß allerdings, dass sich die rechtsgültigen Willenserklärungen zwischen Spielern und Vereinen in der Bundesliga manchmal auf wundersame Weise von selbst aufzuheben scheinen, sobald gewisse Geldsummen ins Spiel gebracht werden – von außerhalb des jeweiligen Klubs versteht sich. Ja, leider gilt eben für alle Verträge vor allem eines: Sie sind nur dann etwas wert, wenn sie auch eingehalten werden. Ob es sich dabei um einen gewöhnlichen Mietvertrag oder ein internationales Abkommen handelt, spielt im Prinzip keine Rolle.