Ein-Euro-GmbH“: Unter Geiern

17. März 2009 Notare zeichnen von der neuen Rechtsform der „Mini GmbH“ ein ausgesprochen schlechtes Bild. „Auch die Auskunft der Registerrichter sowie der Kollegen aus der Praxis belegt, dass es sich bei diesen Existenzgründern häufig um einen rechtlich völlig unbedarften Personenkreis handelt“, sagte jetzt der Dresdner Notar Heribert Heckschen auf einer Tagung des Deutschen Anwaltsinstituts in der Bucerius Law School. In aller Regel hätten diejenigen, die sich für das Rechtskleid der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ entschieden, kein schlüssiges Unternehmens- und Finanzierungskonzept.

„UG = Unter Gaunern“

Vielfach seien es Handwerker, die dann einen enormen Beratungsaufwand auslösten, beklagte Heckschen. Häufig seien es gerade solche Personen, die zuvor schon mit dem GmbH- und Insolvenzrecht in Kontakt gekommen seien und anschließend die Nachteile der britischen „Limited“ (Ltd.) erkannt hätten. „Mit solch geringem Kapitaleinsatz kann eine unternehmerische Tätigkeit nicht sinnvoll ausgeübt werden“, warnte der Notar vor dieser „Ein-Euro-GmbH“. Da sei es kein Wunder, dass die amtliche Abkürzung „UG“ von vielen als „Unter Geiern“, „Unter Gaunern“ oder „Unsaubere Geschäfte“ verspottet werde. Heckschen sieht einen „erhöhten Argwohn im Geschäftsverkehr“ gegenüber diesen Firmen. „Nicht nur Banken, sondern auch Kunden und Lieferanten werden auf eine persönliche Haftung der Gesellschafter nicht verzichten – wie sie dies schon bei der Ltd. getan haben.“ Die Kapitalbeschaffung über Kredite werde einer Unternehmergesellschaft noch deutlich schwerer fallen als einer GmbH.

Gründungsboom festgestellt

Bereits rund 4600 Unternehmen firmieren in Deutschland als „UG (haftungsbeschränkt)“, wie die Universität Jena festgestellt hat (F.A.Z. vom 4. März). Darunter sind auch etliche Vorratsgesellschaften sowie UG & Co. KGs. Diese „Mini GmbH“, die nur ein Stammkapital von einem Euro braucht, gibt es seit der Reform des GmbH-Rechts im vergangenen November. Streng genommen handelt es sich dabei gar nicht um eine eigenständige Rechtsform, wie Heckschen hervorhob. „Grundsätzlich findet auf diese Sonderform der GmbH das gesamte GmbH-Recht Anwendung.“ Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ dürfe auch bei der Abkürzung nicht fortgelassen werden; welche Haftungsfolgen ein Verstoß habe, sei allerdings unklar.

Den einzigen Vorteil des neuen Rechtskleids sieht Heckschen in den etwas niedrigeren Notarkosten: Wer das dabei mögliche „Musterprotokoll“ verwende, spare bei einem Gesellschafter rund 100 Euro, wenn das Stammkapital sehr niedrig sei. Bei mehreren Inhabern seien es 200 Euro, für diese Variante sei das Protokoll aber praktisch ungeeignet und zudem streitanfällig.

Verzögerung statt Beschleunigung

Bei der Eintragung ins Handelsregister führe die Nutzung des Standardprotokolls sogar zu deutlichen Verzögerungen, weil die Registergerichte den Wortlaut abgleichen müssten. „Auch die Kreativität der Notarkollegen bei Umformulierungen und Abweichungen hat zur Folge, dass die GmbH-Gründung im klassischen Verfahren in wenigen Tagen, unter Verwendung des Musterprotokolls aber erst nach zwei bis drei Wochen erledigt ist.“ Dazu komme die Finanzknappheit vieler Gründer: „Häufig dauert es Wochen, bis sie den geringen Kapitaleinsatz von 500 oder 1000 Euro durch einen entsprechenden Bankbeleg nachweisen.“ (FAZ.NET 19. März 2009)

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