Vertragsvielfalt

Im C-Waffen-Vertrag wurde auch die Schutzkleidung für die OPCW-Inspektoren festgelegt

Eines von zahlreichen Beispielen für ein derartiges internationalen Abkommen ist der 1997 in Kraft getretene „C-Waffen-Vertrag“, das Abkommen zum Verbot von Chemiewaffen. Ihm sind bislang beinahe 190 Staaten beigetreten. Seine Einhaltung wird überwacht von der „Organisation für das Verbot Chemischer Waffen“, kurz OPCW. Allerdings: Chemische Kampfstoffe wurden schon 1925 im Genfer Protokoll verboten. Genützt hat dies nicht viel.

Der C-Waffen-Vertrag zählt zur Gattung der Staats- beziehungsweise völkerrechtlichen Verträge. Zwar haben diese durchaus Einfluss auf unser Leben, aber die Verträge des privaten Rechts liegen uns naturgemäß näher. Da gibt es den schon erwähnten Mietvertrag, darüber hinaus zum Beispiel Kaufverträge, Eheverträge und Erbschaftsverträge. Nicht zu vergessen sind die Verträge zugunsten Dritter – und da gibt es sogar sogenannte echte und unechte.

Mit Verträgen kann man Einiges machen

Mancher Vertrag wird auch erst einmal per Handschlag besiegelt

Der Unterschied zwischen beiden ist, dass im ersten Fall ein Dritter ein sogenanntes Forderungsrecht hat, im zweiten Fall nicht. Aber jetzt betreten wir das Terrain des komplizierten Vertragsrechts. Da wir aber nun mal keine Juristen sind, machen wir einen Schritt zurück und bleiben auf sicherem Grund.

Vielfältig ist das, was mit Verträgen passieren kann: Sie werden geschlossen beziehungsweise abgeschlossen, treten in Kraft; sie können verlängert und gekündigt werden, sie laufen aus oder sind kurz-, mittel- oder langfristig. Leider werden sie auch immer mal wieder nicht erfüllt, verletzt oder sogar gebrochen.

Vertragsstrafen können teuer werden

Es gibt feste Regeln für Vertragsbrauereien

Was nun privatrechtliche Verträge anbelangt, wird Vertrags­untreue mit einer Vertrags- oder Konventionalstrafe geahndet. Verkauft beispielsweise ein Vertragshändler für eine ganz bestimmte Automarke ohne Zustimmung seines Vertragspartners Kraftfahr­zeuge eines anderen Herstellers, kann dies ziemlich teuer werden und außerdem zur Vertragskündigung führen.

Ähnliches kann dem Wirt oder der Wirtin einer Vertrags­gaststätte passieren. Denn wenn in einem solchen Lokal anderes Bier als das von der Vertragsbrauerei ausgeschenkt wird, muss ebenfalls eine Strafe gezahlt werden. Rechte und Pflichten haben auch zum Beispiel Agenturen, die einen Künstler unter Vertrag nehmen sowie die Künstler, die bei einer Firma unter Vertrag stehen.