Leistungskosten und Verrechnungsverfahren

Projektierungszeit

Vertragsgegenstand

1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Auftrag des Auftraggebers, die Projektierungsunterlagen für die Ausrüstungen zur oberen und unteren Mechanisierung des Bühnenkomplexes (на оборудование верхней и нижней механизации сценического комплекса) ---- (nachstehend „Objekt“ genannt) ohne Anpassung an die russischen Normen zum vertraglich vereinbarten Termin zu erarbeiten, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungsergebnisse abzunehmen und gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrages zu bezahlen.

1.2. Die Projektierungsunterlagen werden entsprechend den vom Auftraggeber ausgereichten Auslegungsdaten (исходные данные) erarbeitet: gestalterische Lösungen (GL), Spezifikation der Ausrüstung, Projektierungsauftrag.

2.1. Zur Erbringung der Leistungen gemäß dem Vertrag sind folgende Termine geplant:

Anfang:ab Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages;

Beendigung: …

2.2. Die Termine zur Leistungserbringung können bei Bedarf an die zusätzlichen Leistungen infolge der Änderung von Auslegungsdaten aufgrund einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen Vertragsparteien geändert werden.

3.1. Der Gesamtwert des vorliegenden Vertrages beträgt EUR -----,eingerechnet: …

3.2. Die Zahlungen gemäß dem Vertrag werden wie folgt geleistet:

3.2.1. Die Vorausbezahlung des „Projekt“-Abschnittes in Höhe von EUR ------erfolgt an denAuftragsnehmer im Laufe von zwanzig Kalendertagen ab Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages.

3.2.2. Die Endabrechnung für die erbrachten Leistungen gemäß den Abschnitten erfolgt innerhalb von zwanzig Kalendertagen, nachdem die Übernahmeprotokolle, die die Beendigung der Arbeiten des entsprechenden Abschnittes bestätigen, durch beide Vertragsparteien unterzeichnet werden.

4. Die Übernahme der Leistungen

4.2. Die Übernahme der erbrachten Leistungen erfolgt nach der Beendigung des entsprechenden Abschnittes zu dem im Punkt 2.1 des vorliegenden Vertrages vereinbarten Termin durch die Unterzeichnung von Vertragsparteien eines entsprechenden Übernahmeprotokolls.

4.2.1. Nach der Beendigung der Arbeiten gemäß dem Vertrag soll der Auftragnehmer:

- dem Auftraggeber das Übernahmeprotokoll ausreichen,

- die Ergebnisse der geleisteten Arbeiten übergeben;

Die vom Auftraggeber erarbeiteten Projektierungsunterlagen werden dem Auftraggeber in elektronischer Form ausgereicht.

4.2.2. Der Auftraggeber soll die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen im Laufe von zehn Arbeitstagen nach dem Erhalten der im Punkt 4.2.1 des Vertrages genannten Unterlagen übernehmen.

4.2.3. Wenn es keine kritischen Bemerkungen des Auftraggebers zu den erbrachten Leistungen gibt, richtet der Auftraggeber zum im Punkt 4.2.2 des Vertrages vereinbarten Termin das unterzeichnete Übernahmeprotokoll aus.

4.2.4. Soweit der Auftraggeber Ansprüche zu den erbrachten Leistungen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, an den Auftragnehmer eine begründete Übernahmeverweigerung zum im Punkt 4.2.2 des Vertrages vereinbarten Termin zu senden. In diesem Fall sollen die Vertragsparteien im Laufe von 7 Kalendertagen nach dem Erhalten vom Auftragnehmer der begründeten Übernahmeverweigerung einen beiderseitigen Akt (oder Protokoll) mit der Liste der benötigten Ausbesserungen und mit der Angabe der vereinbarten Termine anfertigen.

4.2.5. Bei der Motiviertheit der Ansprüche des Auftraggebers zu der Qualität der erbrachten Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mängel auf eigene Kosten und zum mit dem Auftraggeber vereinbarten Termin zu beseitigen und die Übergabe der erbrachten Leistungen wiederholt zu leisten.