Wertsicherungsklausel

Pachtzins

Pachtdauer

Pachtobjekt

Pachtvertrag

zwischen

Sportverein

Straße/Hausnummer

Ort

– im Folgenden Verpächter genannt – und

Name

Straße/Hausnummer

Ort

– im Folgenden Pächter genannt – wird folgender Pachtvertrag geschlossen.

Der Pächter pachtet von dem Verpächter folgendes Pachtobjekt:

Das Pachtverhältnis beginnt am ____________ und wird für die Dauer von ____ Jahren abgeschlossen. Das Pachtverhältnis endet am ____________ ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Der Pachtvertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt worden ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben zuzustellen.

Der monatliche Pachtzins beträgt ____________ Euro. Der Pachtzins wird jeweils fällig zum ______________.

Der Betrag ist auf folgendes Konto des Verpächters einzuzahlen:

Der Pächter hat die folgenden Betriebs- und Nebenkosten zu tragen:

Auf diese Nebenkosten ist eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von _______Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Erhöhen sich die Betriebs- und Nebenkosten, so ist der Verpächter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung auf den Pächter zu übertragen. Der Verpächter erstellt jährlich eine Abrechnung über die tatsächlich angefallenen Betriebs- und Nebenkosten.

Im Hinblick auf die Dauer des Vertrages wird folgende Wertsicherung vereinbart:

Sollte sich in Zukunft, frühestens ab dem ....... der vom Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland festgestellte Lebenshaltungskostenindex für einen 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushalt mit mittlerem Einkommen oder ein später festgesetzter vergleichbarer Index um mindestens 10 Punkte erhöhen oder ermäßigen, so erhöht oder ermäßigt sich auch der monatlich zu zahlende Miet-/Pachtzins.

Ausgangspunkt ist die zum Vertragsbeginn am ....... festgestellte Indexziffer auf der Basis von 100 Punkten im Jahre 1985.

Maßgebend sind jeweils die vom Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland oder von einer an seiner Stelle getretenen Einrichtung festgestellten Indexziffern.

Sofern der Hauseigentümer aufgrund der Wertsicherungsvereinbarung den Miet-/Pachtzins erhöht oder ermäßigt (wenn die Brauerei das Objekt angemietet oder gepachtet hat), ist der Vermieter/der Verpächter berechtigt, im gleichen Umfang den in diesem Vertrag vereinbarten Miet-/Pachtzins zu erhöhen bzw. zu ermäßigen.

Die Genehmigung der zuständigen Landeszentralbank verspricht der Verpächter einzuholen.