Доклад: Streit im Haus

Viele Leute wissen nicht, was man darf und was man im Haus nicht machen darf. Da sind wichtige Gerichtsurteile.

Vögel darf man auf dem Fensterbrett füttern. Aber keine Tauben, die machen zu viel Dreck. An der Außenwand oder am Fenster darf man keine Politparolen aufhängen. Von 13.00 bis 15.00 und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr darf man im Haus keinen Krach machen, und auch nicht draußen im Hof oder im Garten. Auch die Kinder müssen dann leise spielen. In der Wohnung darf man pro Tag 90 Minuten Musik machen. Aber man darf die Nachbarn nicht zu sehr stören. Ihr Partner oder Ihre Partnerin darf in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Appartement wohnen. Man muß den Vermieter nicht fragen. Er kann es nicht verbeiten.

In einer Mietwohnung darf man ohne Erlaubnis kein Geschäft betreiben und keine Waren herstellen.

Wenn das Mietvertrag Haustiere nicht verbietet, darf man welche haben. Sonst muss man den Vermieter fragen.

Auf dem Balkon oder auf der Terrasse darf man grillen, aber man darf seine Nachbarn nicht stören. Ohne Erlaubnis darf man auf dem Dach oder am Schornstein keine Antenne montieren. Man muss vorher seinen Vermieter fragen.

In der Mietwohnung, im Haus oder im Garten darf man auch mal nachts laut feiern. Aber man muss vorher seine Nachbarn informieren.

Nikolaew Alexej, 15.05.01