4.    MENSCHENRECHTE

4.1.  Der Mensch als gesellschaftliches Wesen

                    Der Mensch unterscheidet sich qualitativ von den Tieren durch seine gesellschaftliche Natur. Dieser Unterschied kommt zum Ausdruck in der Fähigkeit, Werkzeuge herzustellen und mit ihnen die Naturgegenstände planmäßig und zielstrebig zu verändern (Produktion). Der Mensch hat Bewusstsein (Denken, Gefühle, Wille) und die Sprache.

          Arbeit, Bewusstsein und Sprache wiederum sind die Grundlage aller anderen spezifischen Vermögen des Menschen, solchen wie sittliche, künstlerische, soziale Vermögen.

          Der Mensch mit allen seinen Eigenschaften und Charakterzügen ist stets ein gesellschaftliches Wesen. Er kann nur in der Gemeinschaft mit anderen produzierenden und sich entwickelnden Menschen (Individuen) leben. Er ist immer von einer bestimmten Gesellschaft abhängig. „Das menschliche Wesen ist kein dem einzelnen Individuum inwohnendes Abstraktum. In seiner Wirklichkeit ist es das Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse‘‘. Die Fähigkeiten des Menschen sind gesellschaftlich bedingt und entwickeln sich auf der Grundlage der jeweiligen materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse als Ergebnis des sozialen Lebensprozesses.

          Der Mensch lebt in einer Gesellschaft. Aber die Gesellschaft ist keine einfache Summe von Menschen, sondern bildet ein System, ein einheitliches Ganzes (eine Organisation) von sozialen Beziehungen. Die Gesamtheit der in einem Dokument niedergeschriebenen politischen, wirtschaftlichen, sozial-kulturellen und staatsorganisatorischen Grundsätze und Formen der gesellschaftlichen Ordnung (oder Organisation) von Staaten bildet die Verfassung.

Übungen

Erläuterungen zum Text.

 das Werzeug                   – знаряддя виробництва

herstellen                        – виробляти

das Bewusstsein              – свідомість

das Denken                     – мислення

das Gefühl                      – почуття

das Vermögen                – здатність

 sittlich                           – моральний

das Wesen                      – суть, сутність

die Gemeinschaft           – співдружність

bedingt sein                    – обумовлювати

jeweilig                          – відповідно

ein einheitliches Ganzes – ціле

niederschreiben              – записувати                                                       

2. Beantworten Sie folgende Fragen zum Text.

(1) Wodurch unterscheidet sich der Mensch von den Tieren?

(2) Worin kommt dieser Unterschied zum Ausdruck?

Was ist Grundlage für spezifische Vermögen des Menschen?

Ist der Mensch stets ein gesellschaftliches Wesen?

 Wovon ist der Mensch immer abhängig?

Auf welcher Grundlage entwickeln sich die Fähigkeiten des Menschen? Was ist eine Gesellschaft?

Was bildet die Verfassung?

3.Geben Sie den Textinhalt in Form eines Interviews wieder. Beantworten Sie

   die Fragen.

A: Herr B., würden Sie uns bitte sagen, worin der Unterschied zwischen den

     Menschen und den Tieren zum Ansdruck kommt?

B: Ia, sehr gern...(Werkzeuge herstellen, die Naturgegenstände planmäßig

     verändern, Bewusstsein und Sprache haben.

A: Welche Bedeutung haben Arbeit, Bewusstsein und Sprache?

B: Oh, eine große Bedeutung. (Grundlage für sittliche, künstlerische, soziale

     Vermögen)

A: Kann der Mensch auch ganz allein, ohne andere Menschen leben?

B: Nein, das kann er nicht. (von einer bestimmten Gesellschaft äbhängig, das

     Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse)

A: Und wie steht es mit den Fähigkeiten des Menschen?

B: (Gesellschaftlich bedingt, Ergebnis des sozialen Lebensprozesses)

A: Noch eine Frage. Ist das soziale Wesen des Menschen irgendwie juristisch

     ausgedrückt?

B: (Die Verfassung – die Gesamtheit der politischen, wirtschaftlichen, sozial –

    kulturellen und staatsorganisatorischen Grundsätze)

4.Beantworten Sie die Fragen, indem Sie folgende Situationsmodelle

  verwenden.

1. Ich bin durchaus der Meinung, dass...

Ich bin ganz sicher, dass...

Ich bin überzeugt, dass...

(1) Wie unterscheidet sich der Mensch von den Tieren in der Produktion?

(2)Kann der Mensch nur in der Gemeinschaft mit anderen produzierenden und

     sich entwickelnden Menschen leben?

(3)Sind die Fähigkeiten des Menschen gesellschaftlich bedingt?

(4) Was ist die Gesellschaft?

  Ergänzen Sie die Sätze, indem Sie folgende Situationsmodelle  

       verwenden.

Ich bin nicht ganz davon überzeugt, dass...

Ich habe doch gewisse Zweifel daran, dass...

Nur Arbeit, Bewusstsein und Sprache sind die Grundlage für die sittlichen,

     künsflerischen und sozialen Vermögen des Menschen.

Der Mensch mit allen seinen Eigenschaften ist stets ein gesellschaftliches

     Wesen.

(3) Der Mensch ist immer von einer bestimmten Gesellschaft abhängig.

(4)Die Fähigkeiten des Menschen sind Ergebnis des sozialen Lebenprozesses.

6.     Lesen Sie und übersetzen Sie den Text ins Ukrainische.

Text 1. Die Grundrechte

Anders als in den meister Verfassungen stehen im Grundgesetz die  Menschen und Bürgerrechte (sogenannte Grundrechte) an der Spitze der Verfassungsurkunde (Art. 1 bis 19); lediglich die die Rechtsprechung betreffenden Grundrechte sind weiter hinten eingeordnet (Art. 101 bis 104). Auch diese Besonderheit ist historisch begründet. Nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die die Menschenrechte aufs Gröbste missachtet hatte, sollte auch äußerlich klar erkennbar werden, dass die Gewährleistung der elementaren Rechte des Individuums den wichtigsten Teil der Verfassungsordnung der Bundesrepublik darstellt.

Die einzelnen Grundrechte

Die Menschenwürde

          Die meisten Grundrechte sind Menschenrechte, stehen also nicht nur den deutschen Staatsangehörigen, sondern allen Bürgern zu. Das gilt natürlich auch für den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 I GG): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Die Freiheitsrechte

Auch die Freiheitsrechte, die sich im Katalog der Grundrechte anschließen, sind ganz überwiegend Menschenrechte. Das umfassende Freiheitsrecht ist das auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I GG). Es besteht zwar lediglich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, ist also durch jede verfassungsgemäß zustandegekommene Rechtsvorschrift beschränkbar, hat aber trotzdem große Bedeutung, da es den Bürger umfassend gegen jede denkbare Beeinträchtigung seiner Lebensentfaltung durch den Staat ohne gesetzliche Grundlage schützt. Das BVerfG, zu dessen wichtigsten Aufgaben die Auslegung der Grundrechte zählt, rechnet nämlich nicht nur den Persönlichkeitskern, sondern jede Ausübung von Rechten zur Persönlichkeitsentfaltung. Damit gehören zum Schutzbereich dieses Grundrechts auch Lebensbereiche, die im normalen Sprachgebrauch nichr mehr zur Persönlichkeitsentfaltung gerechnet würden.

7. Fragen zur Konversation.

Wodurch unterscheidet sich der Mensch von den Tieren?

Ist der Mensch stets ein gesellschaftliches Wesen?

Was ist die Verfassung?

     4.2     Die Verfassung als Gesamtheit der Grundsätze und Formen der gesellschaftlichen Ordnung des Staates

          Die Verfassung ist die Gesamtheit der in einem Dokument niedergeschriebenen politischen, wirtschaftlichen, sozial-kulturellen und staatsorganisatorischen Grundsätze und Formen der gesellschaftlichen Ordnung eines Staates. Die Verfassung enthält die für den jeweiligen Staat geltenden Grundlagen der Eigentums- und Wirtschaftsordnung, die Grundsätze für die Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt, die Grundrechte und –pflichten der Bürger, die Grundsätze der Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Staates. Die Verfassung ist juristischer Maßstab der gesamten Gesetzgebung des betreffenden Landes.

          Verfassungen sind Ergebnis und Ausdruck der Klassenkämpfe innerhalb der jeweiligen Gesellschaftsordnung oder der Ablösung der historisch überlebten durch die historisch progressievere. Im Altertum war die Unterscheidung zwischen Verfassung und Gesetzgebung nicht bekannt. Die Verfassungen sicherten Rechte und Pflichten der herrschenden Klassen und enthielten Androhungen im Falle der Verletzung der bestehenden Ordnung.

          Mit den klassischen bürgerlichen Revolutionen (Niederlanden – 1648 und frankreich – 1789), sowie der bürgerlich-demokratischen Staatsgründung in Nord-Amerika (1778) stützten sich die Verfassungen auf die Gemeinschaft im Interesse der Regelung des gesellschaftlichen Zusammenlebens der einzelnen Individuen.

          Ihr Hauptinhalt war die Sicherung des Privateigentums. Ihre entscheidende Errungenschaft gegenüber den feudalen Privilegien war die Proklamation der Rechtsgleichheit aller Bürger. Die Verfassung gibt jedem Bürger die Müglichkeit, seine menschliche Persönlichkeit frei zu entfalten und sich bewusst in die Gesellschaft gleichberechtigt und gleichverpflichtet einzuordnen.

          Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23.Mai1949 in Bonn durch den Präsidenten des Parlamentarischen Rates Dr.K.Adenauer unterzeichnet. Das Grundgesetz enthält 146 Artikel. Es gibt dem „Staat die Ordnung, die den Deutschen in der Bundesrepublik das Leben in Freiheit, in demokratischer Selbstbestimmung… unter dem Schutze von Recht und Gerechtigkeit gewährleistet‘‘. (R. von Weizsecker)

Übungen

1. Erläuterungen zum Text.

die Gesamtheit             – сукупність

niederschreiben            – викладати

die Eigentumsordnung – регулювання  власності

die Ablösung                – зміна, заміна

das Altertum                 – давнина

2. Beantworten Sie folgende Fragen zum Text.

(1) Was ist die Verfassung?

(2) Was ist juristischer Maßstab der Gesetzgebung des Staates?

(3) Was drücken die Verfassungen aus?

(4) War die Unterscheidung zwischen Verfassung und Gesetzebung auch im

      Altertum bekannt?

(5)Seit wann stützten sich die Verfassungen auf die Gemeinschaft?

(6)Was war der Hauptinhalt der Verfassungen nach den bürgerlichen

      Revolutionen?

 (7). Welche Möglichkeit gibt die Verfassung heute jedem Bürger?

 (8). Wann und von wem wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet?

3. Geben Sie den Textinhalt in Form eines Interviews wieder. Beantworten Sie die Fragen.

A: Herr B., würden Sie uns bitte sagen, in welchem Dokument die politischen,

     wirtschaftlichen, sozial-kulturellen und staatsorganisatorischen Grundsätze der

      gesellschaftlichen Ordnung eines Staates niedergeschrieben sind?

B: Aber natürlich.(Die Verfassung)

A: Also, man kann sagen, dass die Verfassung die Grundlagen der Eigentums- und

     Wirschaftsordnung des Staates enthält, nicht wahr?

B: Nicht nur.(Die Grundsätze für die Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt, die

     Grundrechte und – pflichten der Bürger, die Grundsätze der Gesetzgebung des

     Staates)

A: Enthielten die Verfassungen immer nur die Grundsätze der gesellschaftlichen

     Ordnung des Staates?

B: (Rechte und Pflichten der herrschenden Klassen, die Androhungen im Falle der

    Verletzung der bestehenden Ordnung)

A: Ist sehr interessant. Was veränderte sich nach den klassischen bürgerlichen

     Revolutionen?

B: (Die Sicherung des Privateigentums, die Proklamation der Rechtsgleichheit

     aller Bürger)

A: Welche Bedeutung hat heute die Verfassung für jeden Bürger?

B: (Die Persönlichkeit frei  entfalten sich bewusst in die Gesellschaft

     gleichberechtigt und gleichverptlichtet einordnen)

A: So, und jetzt die letzte Frage. Wann wurde die letzte deutsche Verfassung

     angenommen?

B: (Am 23. Mai 1949 in Bonn)

A: Herr B., ich danke Ihnen für Ihre interessanten Antworten.

4.  Geben Sie den Textinhalt an Hand folgender Dialogimpulse wieder.

A: Die niedergeschiebenen Grundsätze und Formen der gesellschaftlichen

     Ordnung des Staates?

B: Der juristische Maßstab der gesamten Gesetzgebung des Staates.

A: Das Ergebnis und der Ausdruck der Klassenkämpfe in der Gesellschaft?

B: Die Verfassungen.

A: Die Verfassungen im Altertum?

B: Die Unterscheidungen zwischen Verfassungen und Gesetzgebung nicht

     bekannt.

A: Der Einfluss der klassischen bürgerlichen Revolutionen?

B: Die Regelung des gesellschaftlichen Zusammenlebens der einzelnen Individuen.

A: Die entscheidende Errungenschaft der Verfassungen nach den bürgerlichen

     Revolutionen?

B: Die Proklamation der Rechtsgleichheit aller Bürger.

A: Die Möglichkeiten eines Bürgers nach der Verfassung?

B: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, gleichberechtigte und gleichverptlichtete

    Einordnung in die Gesellschaft.

A: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland?

B: Am 23. Mai 1949 in Bonn.

5.Ergänzen Sie die Sätze, indem Sie folgende Situationsmodelle verwenden:

Ich bin nicht ganz davon überzeugt, dass...

Ich habe doch gewisse Zweifel daran, dass...

(1). Die Verfassungen sind das Ergebnis der Ablösung der historisch Überlebten

     durch die historisch Progressivere.

(2) Im Altertum enthielten die Verfassungen Androhungen im Falle der Verletzung

     der bestehenden Ordnung.

(3) Nach den klassischen bürgerlichen Revolutionen stützten sich die Verfassungen

     auf die Gemeinschaft.

Die Verfassung gibt jedem Bürger die Möglichkeit, seine menschliche

     Persönlichkeit frei zu entfalten.

Ergänzen Sie die Sätze, indem Sie folgende Situationsmodelle verwenden.

Das hängt damit zusammen, dass...

Das steht im Zusammenhang damit, dass...

Das erklürt sich daraus, dass...

(1). Die Verfassung ist juristischer Maßstab der gesammten Gesetzgebung des 

      betreffenden Landes.

(Die Grundlagen der Eigentums -und Gesellschaftsordnung,  die Grundsätze für die Tätigkeit der Organe der Staatsgewalt, der Gesetzgebung, der Rechtsprechung des Staates)

(2) Im Altertum war der Unterschied zwischen Verfassung und Gesetzgebung nicht bekannt.

(Rechte und Pflichten der herrschenden Klasse, Androhungen)

(3) Nach den bürgerlichen Revolutionen regelten die Verfassungen das gesellschaftliche Zusammenleben der einzelnen Individuen.

(Die Sicherung des Privateigentums, die Proklamation der Rechtsgleichheit aller Bürger).

7. Übersetzen Sie den Text ins Ukrainische.

 Das Verfassungsrecht

Wie die meisten Staaten hat auch die Bundesrepublik Deutschland eine geschriebene Verfassung, die in einer Verfassungsurkunde niedergelegt ist. Diese ist allerdings nicht als Verfassung bezeichnet, sondern trägt die Überschrift Grundgesetz. Das hat historische Gründe. Als nach dem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen, der britischen und der französischen Besatzungzone die Bundesrepublik Deutschland gebildet wurde, hielt der neue Staat seine Verfassungsordnung für „provisorisch“ und wählte deswegen nicht die Bezeichnung „Verfassung“, sondern den neutralen Begriff „Grundgesetz“, weil die Bürger im Osten Deutschlands von der Mitwirkung ausgeschlossen waren.

Demgemäß bestimmte Art. 146 des seit 23. Mai 1949 gültigen Grundgesetzes auch, dass es außer Kraft treten würde, wenn eine neue Verfassung für alle Teile Deutschlands beschlossen würde. Nach dem Beitritt der DDR, der am 3. Oktober 1990 wirksam geworden ist, wurde jedoch keine neue Verfassung in Kraft gesetzt, sondern lediglich das Grundgesetz in einigen wenigen Punkten geändert; seine Überschrift wurde beibehalten. Außer dem Grundgesetz gibt es die Verfassungen der Bundesländer, die meist auch als solche bezeichnet werden und deren Geltung auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt ist.

Erzählen Sie den Text nach.

8.  Fragen zur Konversation.

(1) Was ist die Verfassung?

(2) Wie waren die Verfassungen im Altertum?

(3)Worin bestand die Errungenschaft der Verfassungen nach den bürgerlichen

      Revolutionen?

(4) Welche Bedeutung hat das Grundgesetz der BRD?

 4.3.    Gesetze und Konventionen zum Schutze der Menschenrechte und

                                                          Grundfreiheiten

                    Am 4.November 1950  (in Deutschland 1953 in Kraft getreten) wurde die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet. Sie besagt, dass das Recht jedes Menschen auf das Leben gesetzlich geschützt wird, abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht ausgesprochen worden ist. Niemand darf der Folter oder unmenschlicher Strafe oder Behandlungen unterworfen werden. Niemend darf in Sklaverei und Leibeigenschaft gehalten werden. Jeder Mensch hat Recht auf Freiheit und Sicherheit.

          Der Angriff einer öffentlichen Behörde in das Privat- und Familienleben, in die Wohnung oder Briefverkehr eines Menschen ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist.

          Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Das Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Angriffe öffentlicher Behörden.

          Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden.

          Sind die in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen.

          Um die Einhaltung der Verpflichtungen, welche in dieser Konvention übernommen sind, sicherzustellen, werden erreicht:

eine Europäische Kommmission für Menschenrechte,

ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Kommission befasst sich mit jeder Verletzung der Bestimmungen der Konvention, die durch den Generalsekretär des Europarates vermittelt wird. Das gerichtliche Gesuch kann jeder vertragschließender Staat, jede natürliche Person, nichtstaatliche Organisation oder Personenvereinigung richten.

          Falls die Kommission das Gesuch annimmt, hat sie zum Zwecke der Tatsachenfeststellung mit den Vertretern der Parteien eine kontradiktorische Prüfung oder eine Untersuchung vorzunehmen. Die betreffenden Staaten haben nach dem Meinungsaustausch  mit der Kommission der Durchführung der Untersuchung beizutragen. Die Kommission ist bestrebt, die beiden Seiten zu einem freundschaftlichen Ausgleich der Angelegenheiten auf der Grundlage der  Achtung der Menschenrechte zu führen.

          Wenn die Versuche der Kommission, einen Ausgleich zu erzielen, fehlgeschlagen sind, befasst sich mit diesem Fall das Europäische Gerichtshof. Die Entscheidungen des Gerichtshofes sind endgültig. Das Urteil des Gerichtshofes ist dem Ministerausschuss zuzuleiten, dieser überwacht seine durchführung.

Übungen

1. Erläuterungen zum Text.

die Vollstreckung                    – здійснення

die Folter                                 – катування

die Sklaverei                            – рабство

die Leibeigenschaft                  – кріпосне право

statthaft sein                              – мати місце

Anspruch haben                         – мати право

Beschwerde einlegen                 – подавати скаргу

sicherstellen                               - установлювати, констатувати

das gerichtliche Gesuch richten – звертатися зі скаргою до суду

der Ausgleich                             – компроміс

zuleiten                                       – доводити до відома

 2.  Fragen zum Text.

(1) Wann wurde die Konvention  zum Schutze der Menschenrechte unterzeichnet?           

(2). Was besagt die Konvention?

(3). Wann kann der Angriff einer öffentlichen Behörde in das Privat-und Familienleben, in die Wohnung eines Menschen statthaft sein?

 (4).Was bedeutet der Anspuch auf freie Meinungsäußerung?

(5). Wie kann der Verletzte seine Rechte schützen?

(6). Welche Einrichtungen wurden für die Einhaltung der in der Konvention übernommenen Verpflichtungen errichtet?

(7). Wer kann das gerichtliche Gesuch richten?

(8). Wie ist der Zweck der Kommission, falls sie das Gesuch annimmt?    

(9). Wonach strebt sich die Kommission?

(10). In welchem Fall entscheidet der Europäische Gerichtshof die Sache?

3.  Geben Sie den Textinhalt in Form eines Interviews wieder.

A: Gibt es ein internationales Dokument, in dem die Menschenrechte geschützt

      werden?

B: (Am 4.November 1950).

A: Darf  man heute einen Menschen der Folter, der unmenschlicher Behandlung

     unterwerfen?

B: (In Sklaverei und Leibeigenschaft halten, das Recht auf Freiheit und Sicherheit).

A: Darf  eine staatliche Behörde, z. B. die Miliz, das Privatleben oder den

     Briefverkehr  eines Menschen angreifen?

B: (Der Eingriff ist  gesetzlich vorgesehen).

A: Wie verstehen  Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung?

B: (Freiheit der Meinung - Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von

     Nachrichten).

A: Gibt es internationale Einrichtungen, in welche der Mensch, dessen Rechte

      verletzt worden sind, eine Beschwerde einlegen kann?

B: (Eine Europäische Kommission für Menschenrechte, ein Europäischer

     Gerichtshof für Menschenrechte).

A: Kann das gerichtliche Gesuch nur der vertragschließende Staat  richten?     

B: (Jede natürliche Person, nichtstaatliche Organisation, Personenvereinigung).

A: Welche Handlungen unternimmt die Kommission, falls sie das Gesuch

       annimmt?

B: (Die Tatsachenfeststellung, kontradiktorische Prüfung, eine Untersuchung).

A: Wonach strebt die  Kommission?

B: (Der freundschaftliche Ausgleich der Angelegenheiten auf der Grundlage der

     Achtung der Menschenrechte).

A: Die Kommission hat breite Vollmachten. Sagen Sie mir, bitte, wenn die

     Bemühungen der Kommission fehlgeschlagen sind, wer befasst sich weiter mit

     diesem Fall?

B: (Der Europäische Gerichtshof).

A: Wer überwacht die Durchführung des Urteils des Gerichtshofes?

B­:  ( Der Ministerausschuss)

4.  Ergänzen Sie die Fragen von  der Übung 3, indem Sie abwechselnd folgende

     Situationsmodelle verwenden.

Mich würde sehr interessieren...

Ich wöchte wissen ...

Mich interessiert...

5. Ergänzen Sie die Sätze, indem Sie folgende Situationsmodelle verwenden.

1. Das hängt damit zusammen, dass...

2. Das steht im Zusammenhang damit, dass...

3. Das erklärt sich daraus, dass...

(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.

    (Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Freiheiten).

(2) Der Angriff in das Privatleben, in die Wohming eines Menschen ist manchmal 

     möglich.

 (Gesetzlich vorgesehen)

Die Einhaltung der Verptlichtungen, die in der Konvertion übernommen sind, ist gesichert.

     (Die Europäische Kommission für Menschenrechte – der Europäische

     Gerichtshof für Menschenrechte).

Die Europäische Kommission für Menschenrechte stellt die Tatsachen, mit den

      Vertretern der Parteien fest, nimmt eine Untersuchung vor.

      (Der freundschaftliche Ausgleich der Angelegenheiten auf der Grundlage der 

       Achtung der Menschenrechte. Verfassungsänderung –eine Änderung nur mit

        Zweidrittelmehrheit erfolgen )

6. Übersetzen Sie den Text ins Ukrainische.

Änderung der Grundrechtsbestimmungen.

Die große Bedeutung und Tragweite der Grundrechte vor allem dort, wo sie Abwehrrechte gegen den Staat sind, könnte für den Gesetzgeber eine Versuchung darstellen, diese Rechte der Bürger wieder zu beseitigen oder einzuschränken. Das Grundgesetz hat deshalb eine Änderung der Grundrechtsbestimmungen bewusst erschwert.   (Art. 79 III GG). Der in Art. 1 GG enrhaltene Grundsatz der Menschenwürde ist jeder Abänderung entzogen. Ohne Verfassungsänderung kann ein Grundrecht durch ein Gesetz nur eingeschränkt werden, wenn dies in dem jeweiligen Grundrecht ausdrücklich gestattet ist. Nicht alle Grundrechte enthalten einen entsprechenden Gesetzesvorbehalt. Das Grundrecht der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ist beispielsweise nicht gesetzlich einschränkbar. Aber auch dort, wo eine Einschränkung durch Gesetz gestattet ist, dart das Grundrecht nicht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Art. 19 II GG).

7. Erzählen Sie den Text nach

8.  Fragen zur Konversation.

(1) Welche Konvention wurde am 4. November 1950 unterzeichnet?

(2) Welche Rechte garantiert die Konvention den Menschen?

(3)Darf der Mensch, dessen Recht verletzt wurde, eine Beschwerde bei einer

      nationalen Instanz einlegen?

(4) Nennen Sie die internationalen Einrichtungen zum Schutz der Menschenrechte.

(5) Wer kann das gerichtliche Gesuch richten?

(6) Wonach ist die Kommission bestrebt, falls sie das Gesuch annimmt?

(7). In welchem Fall befasst sich mit dem gerichtlichen Gesuch der Europäische

     Gerichtshof?

           4.4.    Präambel. Charta der Grundrechte der Europäischen Union

          Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden

           In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit und des Rechts begründet.

          Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamer Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und der Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedstaaten und der Organisationen ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei. Sie ist bestrebt, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu fördern und stellt das freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit  sicher.

          Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden

          Diese Charta bekräftigt unter Achtung der Zuständigkeiten und Aufgaben der Gemeinschaft und der Union und des Subsidiaritätsprinzips die Rechte, die sich vor allem aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen und den gemeinsamen internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, aus dem Vertrag über die Europäische Union und den Gemeinschaftsverträgen, aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Freiheiten, aus den von der   Europäischen Gemeinschaften und dem Europarat beschlossenen Sozialchartas sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben.

          Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortlichkeiten und Pflichten sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den künftigen Generationen verbunden.

          Daher erkennt die Union die nachstehend aufgeführten Rechte, Freiheiten und Grundsätze an.

Übungen

1. Erläuterungen zum Text.                                            

sich entschließen                      – зважуватися

das Erbe                                    – спадщина

geistig-religiöses Erbe         – духовно-релігійна спадщина

sittliches Erbe                     – моральна спадщина

die Rechtsstaatlichkeit             – мати правову державу

der Handel                               – дія

die Unionsbürgerschaft            – загальносоюзнє громадянство

 der Raum                                 – простір

die Erhaltung                           – збереження

unter Achtung                          – з пошаною до…

die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung – гармонійний та неухильний       

                                                                         розвиток

die Niederlassungsfreiheit        –право вільного вибору місця проживання

sichtbar machen                        – закріплювати

angesichts                                 – перед лицем,  з огляду на…

bekräftigen                                – стверджувати, засвідчувати

 das Subsidiaritätsprinzip           – принцип субсідіарності

sich ergeben                              – випливати

nachstehend angeführt              – нижче приведені

die Mitbürger                            – співвітчизник                                                          

2. Beantworten Sie folgende Fragen zum Text.

Auf welcher Grundlage sind die Völker Europas entschlossen, ihre  Zukunft zu

      teilen?

Auf welche Werte stützt sich die Union?

Wen stellt die Charta in den Mittelpunkt ihres Handelns?

Auf welcher Grundlage trägt die Union zur Entwicklung der gemeinsamen Werte bei?

Warum ist es notwendig, den Schutz der Grundrechte zu stärken?

Was bekräftigt diese Charta?

Womit ist die Ausübung dieser Rechte verbunden?

3. Geben Sie den Textinhalt in Form eines Interviews wieder.

A: Können Sie mir, bitte, sagen, wie steht es heute mit der Vereinigung der Völker

     Europas?

B: (Immer eine engere Union)

A: Auf welcher Grundlage?

B: (Auf der Grundlage der gemeinsamen Werte)

A: Welche Werte meinen Sie?

B: (Die Würde des Menschen, die Freiheit, die Gleichheit, die Solidarität)

A: Sagen Sie mir, bitte, was wird mit den Kulturen und Traditionen der Völker     Europas sein?

B: (Die Erhaltung und Entwicklung der Kulturen, Traditionen, der nationalen

     Identität der Völker Europas)

A: Was wird bezüglich des Kapitalverkehrs in der  Europäischen Union

      unternommen?

B: (Der freie Personen, -Waren, -Dienstleistungs, - Kapitalverkehr)

A: Woraus ergeben sich die Rechte der  Europäischen Union?

B: (Die gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten, Vertrag über die

     Europäische Union, die Europäische Konvention zum Schutze

     der Menschenrechte und Freiheiten)

A: Ich danke Ihnen für das Gespräch, Herr B.

4. Geben Sie den Textinhalt an Hand folgender Dialogimpulse wieder:

A: Eine friedliche Zukunft für die Völker Europas?

B: Die  Europäische Union.

A1: Die Werte, auf die sich die Union gründet?

A: Die Folgen der Vereinigung für die Kulturen, Traditionen der Mitgliedstaaten?

B1: Die Würde des Menschen, die Freiheit, die Gleichheit, die Solidarität.

B2: Die Erhaltung und Entwicklung der gemeinsamen Werte.

A: Die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung?

B: Freier Personen, - Waren, - Dienstleistungs, - Kapitalverkehr.

A: Die Notwendigkeit der Stärkung des Schutzes der Menschenrechte?

B: Die Weiterentwicklung der Gesellschaft, der soziale Fortschrift, die wissenschaftliche und technologische Entwicklung.

A: Die Bedeutung der Charta?

B: Die Rechte, die sich aus den gemeinsamen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten,

     aus dem Vertrag über die Europäische Union, aus der Europäischen

     Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Freiheiten ergeben.

A: Die Bedeutung der Ausübung dieser Rechte?

B: Die Verantwortlichkeiten und Pflichten gegenüber den Mitmenschen, der

     menschlichen Gemeinschaft und den künftigen Generationen.

5. Ergänzen Sie die Sätze, indem Sie folgende Situationsmodelle verwenden.

1. Ich kann ihrer Meinung nicht zustimmen, denn...

2. Ihre Auffassung, dass... kann ich nicht teilen, denn...

Die Europäische Union gründet sich auf das geistig-religiösen und sittlichen

      Erbe des deutschen Volkes.

Die EU stellt in den Mittelpunkt ihres Handelns einen Staat.

Die EU achtet die Vielfalt der Kulturen und der Traditionen der Völker

     Europas, der Organisationen ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler

     und lokaler Ebene nicht.

(5) Die Charta der Grundrechte der EU enthält keine Rechte, die für die Gemeinschaft von Bedeutung sind.

Die Ausübung der Grundrechte der Charta der EU ist nur für die gegenwärtige

     Generation wichting.

6. Übersetzen Sie den Text ins Ukrainische.                             

                                        Europarecht und deutsches Recht

Neben den Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder gewinnen zunehmend die Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts Bedeutung. Die vom Rat erlassenen Verordnungen sind in Deutschland rechtsverbindlich, ohne dass sie dazu zunächst in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssten. Die Europäische Union ist eine Organisation mit eigener Hoheitsgewalt, deren Rechtssetzung die Behörden und Bewohner der Mitgliedstaaten bindet. Die verfassungsrechtliche Grundlage dieser Geltung des europäischen Rechts im innerstaatlichen Bereich bildet Art. 24 GG.

Wo für die Auslegung einer Rechtsnorm ein Spielraum besteht, ist die Auslegung zu wählen, die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht steht. Steht das innerstaatliche Recht aber im Gegensatz zum Gemeinschaftsrecht, dann verlangt der Europäische Gerichtshof, in diesem Fall das Gemeinschaftsrecht anzuwenden. Dieser „Anwendungsvorrang“ des Gemeinschaftsrechts besteht  nur im konkreten Fall; anders als beim Vorrang des Bungesrechts vor dem Landesrecht (vgl. Kapitel 2, Abschn. I. 1). Das nationale Recht ist nicht automatisch unwirksam, wenn es dem Gemeinschaftsrecht widerspricht.

7. Erzählen Sie den Text nach.

8.  Fragen zur Konversation

(1) Warum verbinden sich die Völker Europas zu einer immer engeren Union?

(2)Ist das eine demokratische, eine friedliche Union? Begründen Sie Ihre

      Meinung.

(3) Nach welcher Entwicklung strebt die EU?

(4) Auf welcher Grundlage bekräftigt diese Charta die Rechte?

(5) Woraus ergeben sich die Grundrechte der EU?

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